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Bei der Bewertung eines Fahrzeuges unterscheiden viele Anbieter nach unterschiedlichen Preisen. Die wichtigsten haben wir hier zusammengestellt.
a) Händlereinkaufspreis
Der Preis also, den ein Händler für das Fahrzeug zahlen würde. Dieser Preis ist natürlich im Vergleich zu den anderen Preisen geringer, da der Händler ja eine Marge einkalkulieren muss von der er lebt. Dieser Preis ist der Preis, den man für ein Fahrzeug in den meisten Fällen mindestens bekommen wird. Er ist nicht an den gleichzeitigen Kauf eines Fahrzeugs bei diesem Händler gebunden, sondern entspricht wirklich nur dem Preis, den der Händler zahlen würde.
b) Privatverkauf
Der Preis im Privatverkauf liegt im Normalfall immer zwischen dem Händlereinkaufspreis und dem Händlerverkaufspreis. Wobei er natürlich höher ist als der Händlereinkaufs- und niedriger als der Händlerverkaufpreis. Dies sagt jedoch noch nichts über Vor- oder Nachteile eines Privatverkaufs gegenüber einem Händlerverkauf aus. Dieser Preis hängt sehr vom Verkaufsgeschick oder dem Geschick des Verkäufers ab und kann im Gegensatz zu den Händlerpreisen oft gut beeinflusst werden.
c) Händlerverkaufspreis
Dieser Preis ist im allgemeinen der höchste der drei genannten. Es ist der Preis, für den ein Händler den Wagen verkaufen würde. Da der Händler den Preis für den Stellplatz, die Vermarktung, mögliche Garantiefälle und natürlich seine eigene Marge einkalkulieren muss ist der Preis natürlich höher als die anderen beiden.
Welcher Preis ist für mich ausschlaggebend ?
Verkauft man ein Fahrzeug, so ist im Normalfall der Privatverkaufs-Preis ausschlaggebend. Den Händlerverkaufspreis kann man als Anhaltspunkt heranziehen und sich dann im Idealfall mit dem Käufer zwischen den beiden Preisen einigen. Bei einem Kauf jedoch sollte man immer den Händlereinkaufspreis heranziehen und so dem Verkäufer aufzeigen, was er im Normalfall für das Auto bekommen würde. Natürlich kann man sich dann etwas im Preis nach oben hin steigern und dem Käufer entgegenkommen.
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