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Ein seltener gewähltes aber ebenfalls sehr zu empfehlendes Mittel den Preis eines Gebrauchtwagens zu Schätzen ist die Inanspruchnahme eines staatlich geprüften Gutachters. Ganz besonders im Schadensfall geht es jedoch nicht ohne den Gutachter.
Wertermittlung für die Versicherung
Um im Schadensfall einen Schadenswert bei der Versicherung geltend machen zu können benötigt man in fast allen Fällen einen Gutachter. Oft wählen die Versicherungen einen Gutachter aus, dem sie vertrauen, und zwingen den Kunden dazu genau bei diesem Gutachter ein Gutachten erstellen zu lassen. Manchmal hat man aber auch die freie Gutachterwahl. Meist hängt die Entscheidung darüber, ob man einen Gutachter aussuchen kann oder nicht, vom Vertrag mit der jeweiligen Versicherung ab. Verträge, in denen die Versicherung den Gutachter festlegen kann sind meist günstiger bei ansonsten gleicher Leistung. Hat man die Wahl, so sollte man auf jeden Fall einen Gutachter seines Vertrauens und nicht unbedingt den von der Versicherung vorgeschlagenen wählen. Denn letzterer arbeitet natürlich oft mit der Versicherung zusammen und entscheidet -wenn auch relativ neutral- eher für einen geringeren Schaden.
Wertermittlung zur Ermittlung von Sicherungen
Auch im Rahmen einer Bankbürgschaft oder einer privaten Bürgschaft bzw. eines Darlehens kann es nötig sein, ein Gutachten einzuholen. In beiden Fällen wird der Darlehensgeber eine exakte Schätzung des aktuellen Wertes des KfZs erwarten.
Wertermittlung bei Gebrauchtwägen ohne Schaden
Die erst genannten Anwendungsmöglichkeiten zur Erstellung eines KFZ-Gutachtens sind vermutlich die häufigsten. Dennoch kann es auch sinnvoll sein ein normales gebrauchtes KFZ vor dem Kauf oder Verkauf schätzen zu lassen. Ganz besonders, wenn man keinerlei Ahnung von KFZ und Gebrauchtwagen im Besonderen hat sollte man sich diese Hilfe vom Profi einholen. Die Kosten dafür liegen allemal im Rahmen, bedenkt man den Kauf- oder Verkaufspreis des Automobils.
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